Venenkleber
Venen verkleben ohne Kompressionsstrümpfe und ohne Narkose
Das VenaSealTM-Verfahren nutzt einen medizinischen Gewebekleber (Cyanoacrylat), welcher schon seit über 40 Jahren in der Medizin bei den unterschiedlichsten Krankheitsbildern eingesetzt wird. Es gehört ebenso wie die Radiowelle zu den katheter-gestützten Verfahren zur Krampfaderbehandlung. Im Unterschied dazu wird die Vene allerdings ohne Hitze verschlossen. Die zu verschließende Vene muss daher nicht durch eine Tumeszenz-Lösung gekühlt werden. Dadurch sind noch weniger Punktionen notwendig.
Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Dr. Jens M. Hecker und Dr. Martin A. Thome in Heidelberg. Erfahrene Fachärzte, eine herzliche Atmosphäre und ein kompetentes Team stellen sicher, dass Sie sich bei uns wohlfühlen.
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Das Prinzip
Über eine kleine Eintrittsstelle in der Haut, welche zuvor lokal betäubt wurde, wird unter Ultraschall-Kontrolle ein dünner Katheter in die erkrankte Stammvene (große bzw. kleine Rosenvene) eingeführt. Beim langsamen Zurückziehen des Katheters gibt der VenaSealTM-Spender eine geringe Menge des Gewebeklebers ab. Zur Fixierung des Klebers drückt der Arzt von außen sanft auf das Bein.
Etwa zwanzig Minuten dauert es, bis die Vene in ganzer Länge verschlossen ist. Es verbleibt lediglich die Eintrittsstelle, welche mit einem Pflaster ausreichend versorgt ist. Nach und nach wird die behandelte Vene dann durch körpereigene Reparaturmechanismen abgebaut.
Im Gegensatz zu anderen Behandlungen (z.B. Stripping) ist bei VenaSealTM keine Narkose und keine Tumeszenzanästhesie erforderlich. Lediglich die Zugangsstelle wird örtlich betäubt. Der Patient kann unmittelbar nach der Behandlung zu seinem normalen Tagesablauf zurückkehren, da zur Behandlung keine Medikamente verabreicht werden.
Das Tragen von Kompressionsstrümpfen entfällt, sofern keine Astkrampfadern über weitere Schnitte gezogen oder Besenreiser in gleicher Sitzung verödet werden müssen.
Die Behandlungskosten werden in der Regel von allen privaten Krankenkassen übernommen.
Radiowellentherapie
Krankenkassen Kostenübernahme
Grundsätzlich wird die Radiowellentherapie von allen privaten Krankenversicherungen erstattet. Da diese Behandlung, im Vergleich zum Venenstripping, höhere Materialkosten verursacht, gehört sie noch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen konnten wir jedoch Sonderverträge schließen.
Prüfen Sie in der folgenden Tabelle ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt!
Im Überblick
- Ambulante Behandlung ohne Wartezeit
- Nur lokale Betäubung notwendig
- Keine Kompressionsstrümpfe (bei alleiniger Behandlung der Stammvene)
- Beidseitige Eingriffe problemlos möglich
- Eignung auch für Risikopatienten
- Behandlung unter medikamentöser Blutverdünnung (Antikoagulation) möglich
- Oberflächliche Venenentzündungen in bis zu 20 % möglich
Unsere Sprechzeiten
Wir sind für Sie da:
Mo., Di. & Do. von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie Mi. & Fr. von 08:00 bis 13:00 Uhr.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns, wir freuen uns auf Ihren Besuch und helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Vorteil
- Chefarzt-Behandlung durch Dr. Jens M. Hecker und Dr. Martin A. Thome persönlich
- Als Fachärzte für Chirurgie können wir alle etablierten Behandlungsverfahren anbieten und ergebnisoffen beraten
- Spezialpraxis: Hohe Fallzahl garantiert Ergebnisqualität
- Unsere Behandlungsqualität wird unabhängig und kontinuierlich geprüft: Wir sind zertifiziertes Venen Kompetenz-Zentrum der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie